Brandwache in NRW: den richtigen geprüften Partner, auch kurzfristig.
Brandsicherheitswache nach Auflage von Feuerwehr oder Versicherung. Beschreiben Sie Ihren Bedarf, Sie erhalten einen geprüften §34a-Dienst aus Ihrer Region.
Brandwache für den Folgetag? Eilanfragen werden bevorzugt geroutet.
Wann eine Brandwache nötig wird.
§41 SBauVO NRW schreibt eine Brandsicherheitswache vor, sobald eine Veranstaltung in einer Versammlungsstätte mit Bühne oder Szenenfläche über 200 m² stattfindet und erhöhte Brandgefahr besteht. Bei Heißarbeiten wie Schweißen, Schneiden oder Schleifen gilt zudem die DGUV Nachbewachungspflicht — mindestens 60 Minuten nach Abschluss der Arbeiten, bei Dämmmaterialien oder Hohlräumen bis zu 24 Stunden.
Daneben können Versicherungsauflagen, Feuerwehranordnungen oder der Ausfall der Brandmeldeanlage eine Brandwache erzwingen. Fehlt sie, drohen Haftung, Versicherungsverlust und im Ernstfall ein Schaden, der sich nicht mehr eingrenzen lässt.
Wer fragt Brandwache an?
Diese Aufgabe ist für verschiedene Rollen und Branchen relevant — je nach Kontext mit unterschiedlichen Anforderungen.
Bauunternehmen / Gewerke
Nach Heißarbeiten schreibt die DGUV Nachbewachungspflicht vor. Sie brauchen einen §34a-Partner mit Brandschutzunterweisung — nachweisbar, falls die Versicherung fragt.
Facility Manager / Betreiber
Fällt Ihre Brandmeldeanlage aus, brauchen Sie sofortige personelle Überbrückung. Sie brauchen einen Partner, der auch kurzfristig und über Nacht anlaufen kann.
Veranstalter (§41 SBauVO)
Bühne oder Szenenfläche über 200 m²? Dann ist die Brandsicherheitswache Pflicht. Sie brauchen einen Partner mit SBauVO-Kenntnis und Nachweis für die Genehmigung.
So bekommen Sie Ihre Brandwache geregelt.
Sie geben einmal an, wofür Sie die Brandwache brauchen, ab wann und wie lange, und ob eine konkrete Auflage vorliegt. Daraufhin erhalten Sie aus dem geprüften Netzwerk den passenden Dienst aus Ihrer Region.
Jeder vermittelte Partner ist §34a-geprüft, gewerblich angemeldet und haftpflichtversichert. Schutz.NRW bewacht nicht selbst und ist an keine einzelne Firma gebunden, die Auswahl richtet sich nach Ihrem Bedarf.
Was eine Brandwache umfasst.
Eine Brandwache, auch Brandsicherheitswache, ist die Überwachung brandgefährdeter Situationen durch geschultes Personal nach §34a GewO, um Brände früh zu erkennen und Erstmaßnahmen einzuleiten.
Typische Bestandteile:
- ✓Überwachung bei und nach Heißarbeiten
- ✓Bereitschaft bei ausgefallener Brandmeldeanlage
- ✓Kontrollgänge nach Brandschutzauflage
- ✓Alarmierung und Einleitung von Erstmaßnahmen
- ✓Dokumentation der Wache
- ✓Abstimmung mit Feuerwehr, Versicherung oder Betreiber
Einsatzfelder: Bau- und Heißarbeiten · Anlagenausfall · Auflage Feuerwehr oder Versicherung.
Oft kurzfristig nötig.
Brandwachen entstehen häufig kurzfristig, durch einen Anlagenausfall oder eine neue Auflage. Eilanfragen kennzeichnen wir und routen sie bevorzugt an Partner, die kurzfristig, auch über Nacht und am Wochenende, starten können.
Was kostet Brandwache in NRW?
25–60 €/h — je nach SBauVO- / DGUV-Anforderung. Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze kosten 25–40 % mehr. Den verbindlichen Preis für Ihren konkreten Bedarf nennt Ihnen der vermittelte Partner.
Vollständige Marktpreistabelle → Kosten Sicherheitsdienst NRW · Preise Stand: Juli 2026
Brandwache in ganz NRW — 50 Städte, alle Regionen.
Geprüfte Partner gibt es in ganz NRW. Wählen Sie Ihre Stadt für regionale Partner und lokale Verfügbarkeit:
Ruhrgebiet
Bergisches Land
Welche Standards Ihre Partner mitbringen.
Für die Brandwache gilt §34a GewO als Mindeststandard, dazu Brandschutzunterweisung, Kenntnis der Löschmittel und Alarmierungswege sowie Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung. Bei §41 SBauVO-Auflagen oder DGUV-Nachbewachungspflicht ist externe, nachweisbar geprüfte Beauftragung der Regelfall — weil der Auftraggeber im Ernstfall nachweisen muss, dass die Wache korrekt gestellt war. Liegt Ihnen eine konkrete Auflage vor, geben Sie das in der Anfrage an, es fließt direkt ins Matching.
§34a GewO — was geprüft sein muss:
- Sachkundeprüfung (IHK) — Nachweis, dass der Dienst die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung abgelegt hat
- Zuverlässigkeit — einwandfreies Führungszeugnis für eingesetztes Personal
- Gewerbeanmeldung — ordnungsgemäße Anmeldung nach §34a GewO
- Haftpflichtversicherung — ausreichende Deckung für die jeweils ausgeübte Leistung
- Unterrichtung des Personals — nachweisliche Einweisung vor Einsatzbeginn
Alle Partner im Netzwerk müssen diese Nachweise vorab erbringen, bevor sie Anfragen erhalten.
Häufige Fragen zu Brandwache.
Es gibt mehrere gesetzliche Auslöser: §41 SBauVO NRW schreibt eine Brandsicherheitswache für Veranstaltungen mit Bühnen oder Szenenflächen über 200 m² bei erhöhter Brandgefahr vor. Bei Heißarbeiten (Schweißen, Schneiden, Trennen) gilt die DGUV Nachbewachungspflicht — mindestens 60 Minuten nach Abschluss der Arbeiten, bei Dämmmaterialien oder Hohlräumen bis zu 24 Stunden. Hinzu kommen Versicherungs- und Behördenauflagen sowie Anlagenstörungen (ausgefallene Brandmeldeanlage). Liegt Ihnen eine konkrete Auflage vor, geben Sie das in der Anfrage an — es fließt direkt ins Matching.
§41 der Sonderbauverordnung NRW verpflichtet Betreiber von Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen über 200 m² zur Brandsicherheitswache, wenn bei der Veranstaltung erhöhte Brandgefahr besteht. Das umfasst Konzert- und Veranstaltungshallen, Theater, Zelte und temporäre Bühnenaufbauten. Die Wache muss durch qualifiziertes, geprüftes Personal gestellt werden.
Heißarbeiten wie Schweißen, Schneiden oder Schleifarbeiten mit Funkenflug erzeugen Brandrisiken auch noch Stunden nach Abschluss. Die DGUV-Regeln schreiben vor, dass eine qualifizierte Brandwache während der Heißarbeiten und danach die Arbeitsstelle überwacht. Die Mindest-Nachbewachungszeit beträgt in der Regel 60 Minuten, bei Dämmmaterialien, Hohlräumen oder schwer einsehbaren Bereichen kann sie bis zu 24 Stunden betragen.
Der Preis richtet sich nach Dauer, Zeitfenster und Qualifikation. Orientierungswert: 25–60 €/h — die Bandbreite hängt von der SBauVO- oder DGUV-Anforderung und der konkreten Einsatzform ab. Auffällig billige Angebote sind ein Warnsignal, weil eine ordnungsgemäße Brandwache geschultes, versichertes Personal voraussetzt. Den belastbaren Preis nennt Ihnen der vermittelte Partner nach Ihrer Anfrage, kostenlos und unverbindlich.
Nein. Schutz.NRW ist Vermittler. Die Brandwache übernimmt ein geprüfter §34a-Partner-Sicherheitsdienst, der für diese Aufgabe qualifiziert ist.
Oft ja. Brandwachen entstehen häufig kurzfristig durch einen Anlagenausfall oder eine neue Auflage. Markieren Sie Ihre Anfrage als eilig, wir routen sie bevorzugt an Partner, die kurzfristig starten können.
Brandwache nötig? Beschreiben Sie den Bedarf, Sie erhalten den passenden Partner.
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