Sicherheitskonzept für Veranstaltungen in NRW: Pflicht, Inhalt, Gliederung.
In NRW ist ein Sicherheitskonzept für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen Pflicht (§43 SBauVO) — im Einvernehmen mit Polizei, Ordnungsbehörde und Feuerwehr. Bei kleineren Veranstaltungen kann es verlangt werden, wenn Art oder Größe es erfordern. Das Konzept legt unter anderem die Stärke des Ordnungsdienstes fest.
Die sechs Bausteine eines Sicherheitskonzepts.
Veranstaltungsbeschreibung & Gefährdungsanalyse
Art, Ort, Datum, erwartete Besucherzahl, Zielgruppe und besondere Risiken (z. B. Pyrotechnik, Alkohol, politisches Umfeld, Wetter) — die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen.
Ordnungsdienst: Stärke und Aufgaben
Mindestzahl der Ordnerkräfte, gestaffelt nach Besucherzahl und Gefährdung, dazu Einsatzbereiche (Einlass, Innenraum, Bühne) und ein benannter Ordnungsdienstleiter.
Flucht- und Rettungswege, Räumungskonzept
Kapazität und Kennzeichnung der Wege, Räumungszeiten, Sammelplätze und Verantwortlichkeiten für eine geordnete Räumung im Notfall.
Kommunikation und Durchsagen
Melde- und Alarmierungswege, Funkkonzept, vorbereitete Sicherheitsdurchsagen und die Abstimmung zwischen Veranstalter, Ordnungsdienst und Behörden.
Zusammenarbeit mit Behörden und Rettungsdienst
Abstimmung mit Polizei, Ordnungsbehörde, Feuerwehr und Sanitätsdienst — bei großen Veranstaltungen verbindlich im Einvernehmen herzustellen.
Brandschutz und ggf. Brandsicherheitswache
Brandschutzmaßnahmen und, wo nach §41 SBauVO erforderlich, eine Brandsicherheitswache — etwa bei Bühnen oder Szenenflächen über 200 m² mit erhöhter Brandgefahr.
Ordnungsdienst stellen — geprüft und SBauVO-konform.
Den Ordnungsdienst übernimmt ein §34a-geprüfter Sicherheitsdienst, dessen Leitung Sie als Veranstalter bestellen. Über Schutz.NRW erhalten Sie einen passenden, geprüften Partner aus Ihrer Region, der Veranstaltungsschutz SBauVO-konform plant und dokumentiert. Mehr zum Thema:Veranstaltungsschutz NRW undBrandwache-Pflicht.
Häufige Fragen zum Sicherheitskonzept.
Nach §43 SBauVO NRW ist für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ein Sicherheitskonzept im Einvernehmen mit den für Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden (insbesondere Polizei, Ordnungsbehörde und Feuerwehr) erforderlich. Auch bei kleineren Veranstaltungen kann ein Konzept verlangt werden, wenn Art oder Größe es erfordern.
Verantwortlich ist der Betreiber bzw. Veranstalter. Erstellung und Umsetzung erfolgen in Abstimmung mit den Behörden; den Ordnungsdienst übernimmt ein qualifizierter Sicherheitsdienst, dessen Leitung vom Veranstalter bestellt wird.
Die genaue Zahl legt das Sicherheitskonzept fest — gestaffelt nach Besucherzahl und Gefährdung. Als grobe Orientierung gelten je nach Risiko oft etwa 1 Ordnerkraft je 100 bis 250 Besucher; verbindlich ist immer die Abstimmung mit der Behörde.
Veranstaltungsschutz / Ordnungsdienst liegt in NRW als Orientierung bei 22–40 €/h je Kraft, abhängig von Qualifikation und Einsatzzeit. Den verbindlichen Preis nennt Ihnen der vermittelte Partner nach Ihrer Anfrage — kostenlos und unverbindlich.
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