Veranstaltungs- & Personenschutz in NRW: Anfrage an den passenden §34a-Betrieb.

Vom Ordnungsdienst bis zum Personenschutz. Beschreiben Sie Ihre Veranstaltung, wir richten Ihre Anfrage an einen geprüften §34a-Betrieb aus Ihrer Region.

Kurzfristiger Termin? Eilanfragen kennzeichnen wir in der Weiterleitung.

Anfrage an §34a-Betriebe Regional in ganz NRW Antwort zeitnah
  • Kuratierte Vermittlung
  • §34a-geprüft & versichert
  • Regional in ganz NRW
  • Kostenlos & unverbindlich

Warum Veranstaltungen klare Sicherheit brauchen.

Sobald viele Menschen zusammenkommen, entstehen Pflichten: geordneter Einlass, Übersicht im Gelände, kontrollierte Zugänge und ein Plan für den Ernstfall. Behörden und Versicherer verlangen oft ein Sicherheitskonzept, schon für mittelgroße Veranstaltungen.

Ein erfahrener Dienst sorgt für reibungslosen Ablauf statt Eskalation. Genau dafür richten wir Ihre Anfrage an den passenden Partner, abgestimmt auf Größe, Ort und Charakter Ihrer Veranstaltung.

Wer fragt Veranstaltungs- & Personenschutz an?

Diese Aufgabe ist für verschiedene Rollen und Branchen relevant — je nach Kontext mit unterschiedlichen Anforderungen.

Veranstalter / Eventmanagement

Sie sind verantwortlich für Sicherheitskonzept, Behördenauflage und Ordnungsdienst. Sie brauchen §34a-geprüfte Kräfte, die SBauVO-konform arbeiten und dokumentieren.

Kommune / öffentliche Hand

Stadtfeste, Wochenmärkte, Volksfeste: Sie vergeben nach §34a-Nachweis und brauchen einen nachvollziehbaren Auswahlprozess — ohne Ausschreibungsaufwand für jeden Termin.

Kulturbetrieb / Venue

Konzerthallen, Theater, Arenen: Sie haben Dauerveranstaltungen mit wechselndem Publikum. Einlasskontrolle, Crowd-Management und Brandsicherheit sind fixe Anforderungen.

So bekommen Sie Ihren Veranstaltungsschutz geregelt.

Sie geben einmal an, um welche Veranstaltung es geht, wann sie stattfindet, mit wie vielen Gästen und in welchem Umfang Sie Schutz brauchen. Daraufhin richten wir Ihre Anfrage an einen geprüften Dienst aus Ihrer Region.

Jeder vermittelte Partner ist §34a-geprüft, gewerblich angemeldet und haftpflichtversichert. Schutz.NRW bewacht nicht selbst und ist an keine einzelne Firma gebunden, die Auswahl richtet sich nach Ihrem Bedarf.

Was Veranstaltungs- & Personenschutz umfasst.

Veranstaltungs- und Personenschutz umfasst Ordnungs- und Einlassdienste für Veranstaltungen sowie den Schutz einzelner Personen durch einen Sicherheitsdienst nach §34a GewO.

Typische Bestandteile:

  • Einlass, Akkreditierung und Ticketkontrolle
  • Ordnungsdienst im Innen- und Außenbereich
  • Taschen- und Zugangskontrolle nach Konzept
  • Personenschutz für Gäste, Referenten oder Künstler
  • Unterstützung bei Räumung und Evakuierung
  • Dokumentation und Abstimmung mit Veranstalter und Behörden

Einsatzfelder: Öffentliche Veranstaltung · Firmenevent · Privatfeier · Personenschutz.

Geplant oder kurzfristig.

Ob langfristig geplantes Event oder kurzfristiger Bedarf an zusätzlichen Kräften, der Umfang richtet sich nach Ihrer Veranstaltung. Eilige Anfragen kennzeichnen wir in der Weiterleitung als dringend.

Was kostet Veranstaltungs- & Personenschutz in NRW?

22–40 €/h — Ordnungsdienst / Einlass; Personenschutz ab 35 €/h. Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze kosten 25–40 % mehr. Den verbindlichen Preis für Ihren konkreten Bedarf nennt Ihnen der vermittelte Partner.

Unverbindliches Angebot anfragenKostenlos · keine Vertragsbindung

Veranstaltungs- & Personenschutz in ganz NRW — 50 Städte, alle Regionen.

Geprüfte Betriebe gibt es in ganz NRW. Wählen Sie Ihre Stadt für regionale Betriebe und lokale Verfügbarkeit:

Welche Standards ein Betrieb mitbringen muss.

Für Veranstaltungs- und Personenschutz gilt §34a GewO als Mindeststandard, dazu Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung. Partner mit DIN 77200 werden bevorzugt aufgenommen, weil sie Personal, Einsatzplanung und Dokumentation nachweisbar machen. Verlangt eine Behörde ein bestimmtes Sicherheitskonzept, geben Sie das in der Anfrage an, es fließt direkt ins Matching.

§34a GewO — was geprüft sein muss:

  • Sachkundeprüfung (IHK) — Nachweis, dass der Dienst die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung abgelegt hat
  • Zuverlässigkeit — einwandfreies Führungszeugnis für eingesetztes Personal
  • Gewerbeanmeldung — ordnungsgemäße Anmeldung nach §34a GewO
  • Haftpflichtversicherung — ausreichende Deckung für die jeweils ausgeübte Leistung
  • Unterrichtung des Personals — nachweisliche Einweisung vor Einsatzbeginn

Alle Partner im Netzwerk müssen diese Nachweise vorab erbringen, bevor sie Anfragen erhalten.

  • §34a GewOPflichtBEWACHUNGS-GEWERBE
  • BewacherregisterPflichtEINTRAGGEPRÜFT
  • HaftpflichtPflichtBETRIEBS-VERSICHERUNG

Häufige Fragen zu Veranstaltungs- & Personenschutz.

Die Kosten hängen von Besucherzahl, Veranstaltungsart, Dauer und Anzahl der benötigten Kräfte ab und werden meist pro Kraft und Stunde kalkuliert. Auffällig niedrige Angebote sind ein Warnsignal, weil qualifiziertes, versichertes Personal einen realen Mindestaufwand hat. Den genauen Preis nennt Ihnen der vermittelte Partner nach Ihrer Anfrage, kostenlos und unverbindlich.

Veranstaltung geplant? Beschreiben Sie den Bedarf, wir richten Ihre Anfrage passend weiter.

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