Was ist Schutz.NRW?
Schutz.NRW ist eine kuratierte Vermittlung für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen. Sie beschreiben Ihren Bedarf einmal, wir prüfen, welcher §34a-geprüfte Betrieb dazu passt, und richten Ihre Anfrage dorthin. Passt ein Betrieb, meldet er sich bei Ihnen. Schutz.NRW ist kein offenes Verzeichnis und bewacht nicht selbst: geprüft und ausgewählt wird vorab, ausgeführt wird durch den Partner.
Was kostet die Vermittlung über Schutz.NRW?
Für Anfragende ist die Vermittlung kostenlos und unverbindlich. Sie zahlen nichts dafür, dass wir Ihre Anfrage an einen passenden geprüften Betrieb weiterleiten. Kosten entstehen erst, wenn Sie sich aktiv für die Zusammenarbeit mit dem vermittelten Partner und dessen Angebot entscheiden.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?
Die Anfrage selbst dauert rund 60 Sekunden. Passt ein Betrieb, meldet er sich anschließend bei Ihnen. Eilanfragen — etwa Bewachung über Nacht oder eine Brandwache am Folgetag — markieren Sie im Formular; die Dringlichkeit steht dann in der Weiterleitung.
Bin ich nach der Anfrage zu etwas verpflichtet?
Nein. Ihre Anfrage ist vollständig unverbindlich. Sie entscheiden selbst, ob Sie mit dem vermittelten Partner zusammenarbeiten, es entsteht keine Pflicht zur Beauftragung.
Bewacht Schutz.NRW selbst?
Nein. Schutz.NRW ist reiner Vermittler und stellt selbst kein Sicherheitspersonal. Die Ausführung übernimmt immer ein geprüfter §34a-Betrieb, nie Schutz.NRW selbst.
Wie werden die Partner geprüft?
Vor der Aufnahme prüfen wir sechs Punkte: Gewerbeanmeldung, Erlaubnis nach §34a GewO samt Bewacherregister-Eintrag, Betriebshaftpflicht, Website und Impressum, Plausibilität von Referenzen und Marktpräsenz sowie ein Erstgespräch mit dem Ansprechpartner. Diese Prüfung ist Eintrittsbedingung, nicht optional. Den vollständigen Umfang und seine Grenzen finden Sie unter „So prüfen wir Partner“ auf schutz.nrw.
Nehmt ihr jeden Sicherheitsdienst auf?
Nein. Das Netzwerk ist kuratiert: Aufgenommen wird nur, wer Gewerbeanmeldung, §34a-Erlaubnis mit Bewacherregister-Eintrag und Betriebshaftpflicht nachweist und die übrigen Punkte unserer Aufnahmeprüfung besteht. Anbieter, die diese Prüfung nicht bestehen, werden nicht vermittelt. So geht Ihre Anfrage nur an geprüfte Betriebe, ohne dass Sie selbst recherchieren müssen.
Worin unterscheidet sich Schutz.NRW von einem Branchenverzeichnis oder Vergleichsportal?
Verzeichnisse und Portale listen möglichst viele Anbieter und überlassen die Recherche Ihnen. Schutz.NRW listet nicht, sondern wählt vorab aus: Wir leiten Ihren Bedarf direkt an den geprüften, erprobten Partner weiter, der zu Ihrer Anfrage passt. Den Rechercheaufwand nehmen wir Ihnen ab, ob Sie mit dem vermittelten Partner zusammenarbeiten, entscheiden Sie selbst.
Was bedeutet §34a und warum ist das wichtig?
§34a der Gewerbeordnung regelt die gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde- und Zuverlässigkeitsprüfung für das Bewachungsgewerbe. Wer ohne diese Erlaubnis bewacht, arbeitet nicht rechtskonform. Für Sie ist §34a der wichtigste Mindeststandard, an dem sich ein seriöser Sicherheitsdienst erkennen lässt.
Was ist DIN 77200?
DIN 77200 ist die deutsche Norm für die Qualität und Organisation von Sicherheitsdienstleistungen. Sie legt Anforderungen an Personal, Einsatzplanung, Dokumentation und Prozesse fest. Ein Partner mit DIN-77200-Konformität bietet damit einen nachweisbaren Qualitätsstandard über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus.
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