Was ist Schutz.NRW?
Schutz.NRW ist ein kuratiertes Netzwerk geprüfter Sicherheitsdienstleister in Nordrhein-Westfalen. Sie beschreiben Ihren Bedarf einmal, wir wählen vorab den passenden geprüften §34a-Partner aus Ihrer Region aus und leiten Ihre Anfrage direkt an ihn weiter. Der Partner meldet sich bei Ihnen. Schutz.NRW ist kein offenes Verzeichnis und bewacht nicht selbst: geprüft und ausgewählt wird vorab, ausgeführt wird durch den Partner.
Was kostet die Vermittlung über Schutz.NRW?
Für Anfragende ist die Vermittlung kostenlos und unverbindlich. Sie zahlen nichts dafür, dass Ihr Bedarf an den passenden geprüften Partner weitergeleitet wird. Kosten entstehen erst, wenn Sie sich aktiv für die Zusammenarbeit mit dem vermittelten Partner und dessen Angebot entscheiden.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?
Die Anfrage selbst dauert rund 60 Sekunden. Der passende Partner meldet sich anschließend zeitnah bei Ihnen. Eilanfragen, etwa Bewachung über Nacht oder eine Brandwache am Folgetag, sind gekennzeichnet und werden bevorzugt geroutet.
Bin ich nach der Anfrage zu etwas verpflichtet?
Nein. Ihre Anfrage ist vollständig unverbindlich. Sie entscheiden selbst, ob Sie mit dem vermittelten Partner zusammenarbeiten, es entsteht keine Pflicht zur Beauftragung.
Bewacht Schutz.NRW selbst?
Nein. Schutz.NRW ist reiner Vermittler und stellt selbst kein Sicherheitspersonal. Die Ausführung übernimmt immer ein geprüfter Partner-Sicherheitsdienst aus dem Netzwerk.
Wie werden die Partner geprüft?
Jeder Partner durchläuft vor der Aufnahme fünf Kriterien: nachgewiesene §34a-Erlaubnis, gewerbliche Anmeldung und Haftpflichtversicherung, bevorzugt DIN 77200 oder ISO 9001, nachweisbare Einsatzerfahrung, ausreichende Reaktionszeit und Verfügbarkeit sowie laufende Qualitätskontrolle. Diese Prüfung ist Eintrittsbedingung, nicht optional. Wer ein Kriterium reißt, kommt nicht ins Netzwerk oder verlässt es wieder.
Nehmt ihr jeden Sicherheitsdienst auf?
Nein. Das Netzwerk ist kuratiert: Nur Dienste, die §34a, gewerbliche Anmeldung, Versicherung, tarifkonforme Bezahlung und nachweisbare Erfahrung erfüllen, werden aufgenommen. Anbieter, die diese Prüfung nicht bestehen, werden nicht vermittelt. So bekommen Sie geprüfte Partner, ohne selbst recherchieren zu müssen.
Worin unterscheidet sich Schutz.NRW von einem Branchenverzeichnis oder Vergleichsportal?
Verzeichnisse und Portale listen möglichst viele Anbieter und überlassen die Recherche Ihnen. Schutz.NRW listet nicht, sondern wählt vorab aus: Wir leiten Ihren Bedarf direkt an den geprüften, erprobten Partner weiter, der zu Ihrer Anfrage passt. Den Rechercheaufwand nehmen wir Ihnen ab, ob Sie mit dem vermittelten Partner zusammenarbeiten, entscheiden Sie selbst.
Was bedeutet §34a und warum ist das wichtig?
§34a der Gewerbeordnung regelt die gesetzlich vorgeschriebene Sachkunde- und Zuverlässigkeitsprüfung für das Bewachungsgewerbe. Wer ohne diese Erlaubnis bewacht, arbeitet nicht rechtskonform. Für Sie ist §34a der wichtigste Mindeststandard, an dem sich ein seriöser Sicherheitsdienst erkennen lässt.
Was ist DIN 77200?
DIN 77200 ist die deutsche Norm für die Qualität und Organisation von Sicherheitsdienstleistungen. Sie legt Anforderungen an Personal, Einsatzplanung, Dokumentation und Prozesse fest. Ein Partner mit DIN-77200-Konformität bietet damit einen nachweisbaren Qualitätsstandard über die gesetzliche Mindestanforderung hinaus.
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