So prüfen wir Partner

Wir schreiben auf jeder Seite, dass wir Partner vor der Aufnahme prüfen. Damit diese Aussage etwas wert ist, steht hier vollständig, was wir prüfen — und was wir nicht prüfen.

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Was ein Sicherheitsdienst vor der Aufnahme nachweisen muss

Jeder dieser sechs Punkte wird vor der Aufnahme abgearbeitet und intern dokumentiert. Fehlt einer davon, wird das Unternehmen nicht Partner.

  1. GewerbeanmeldungWir lassen uns die Gewerbeanmeldung für das Bewachungsgewerbe vorlegen und gleichen Firmierung, Anschrift und Inhaber mit den übrigen Unterlagen ab.
  2. §34a-Erlaubnis und BewacherregisterDer Partner legt uns die Erlaubnis nach § 34a GewO und den Nachweis seines Bewacherregister-Eintrags vor. Wir sichten beides; ohne gültigen Nachweis erfolgt keine Aufnahme. Eine eigene Registerabfrage führen wir nicht durch — das Bewacherregister ist nicht öffentlich einsehbar.
  3. BetriebshaftpflichtDer Versicherungsnachweis muss vorliegen und auf das Unternehmen laufen, das die Einsätze tatsächlich durchführt.
  4. Website und ImpressumWir sehen uns den öffentlichen Auftritt an: vollständiges Impressum, erreichbare Kontaktwege, keine erkennbaren Widersprüche zu den vorgelegten Unterlagen.
  5. Referenzen und PräsenzWir plausibilisieren, ob das Unternehmen tatsächlich am Markt tätig ist — Referenzen, Auftritt, Historie. Das ist eine Plausibilitätsprüfung, keine Auftragsprüfung.
  6. ErstgesprächWir sprechen mit dem benannten Ansprechpartner und verifizieren, dass er für das Unternehmen handeln darf und die Zusammenarbeit versteht.

DIN 77200 und ISO 9001 sind keine Aufnahmebedingung. Bringt ein Partner sie mit, werten wir das als Pluspunkt — verlangen können wir es nicht, ohne den Großteil seriöser Betriebe auszuschließen.

Was nach der Aufnahme passiert

  • Rückmeldungen fließen zurück. Beschwerden über einen Partner nehmen wir direkt entgegen — sie landen bei uns, nicht in einem anonymen Bewertungsportal.
  • Wer den Standard reißt, verlässt das Netzwerk. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Beanstandungen beenden wir die Zusammenarbeit; der Partner erhält dann keine Anfragen mehr.
  • Nachweise werden nachgehalten. Entfällt eine Aufnahmevoraussetzung oder läuft ein Nachweis aus, ruht die Partnerschaft, bis der Nachweis wieder vorliegt. Wir sind dabei auf die Mitteilung des Partners angewiesen.

Was diese Prüfung nicht leistet

Genauso wichtig wie der Prüfumfang sind seine Grenzen. Wir benennen sie, statt sie wegzulassen:

  • Wir sind keine unabhängige Prüf- oder Zertifizierungsstelle. Die Aufnahmeprüfung ist unsere eigene, und wir beschreiben sie hier vollständig.
  • Wir prüfen keine Bonität und übernehmen keine Gewähr für die wirtschaftliche Lage eines Partners.
  • Wir kontrollieren nicht jeden einzelnen Einsatz und nicht jede eingesetzte Person. Die Auswahl und Führung des Personals liegt beim Partner.
  • Wir schulden Ihnen keine Bewachungsleistung. Der Vertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Partner zustande.
  • Nachweise werden zum Zeitpunkt der Aufnahme geprüft. Ändert sich danach etwas, sind wir auf die Mitteilung des Partners und auf Rückmeldungen aus dem Netzwerk angewiesen.

Häufige Fragen

Es bedeutet, dass das Unternehmen vor der Aufnahme die auf dieser Seite beschriebene Prüfung durchlaufen hat: Gewerbeanmeldung, § 34a-Erlaubnis und Bewacherregister-Eintrag, Betriebshaftpflicht, Impressum, Plausibilisierung der Marktpräsenz und ein Erstgespräch. Es ist unsere eigene Aufnahmeprüfung, keine Zertifizierung durch eine unabhängige Stelle.

Sie wollen selbst prüfen, statt sich auf uns zu verlassen? Unser Ratgeberseriösen Sicherheitsdienst findenzeigt, worauf Sie bei eigener Recherche achten.

Sie sind Sicherheitsdienst und können die Nachweise vorlegen?Partner werden — kostenlos und ohne Provision. Partner dürfen ein Schutz.NRW Badge führen; Stufen und Auszeichnungen vergeben wir selbst (Eigenauszeichnung des Netzwerkbetreibers, keine unabhängige Prüfstelle), Details auf der Badge-Seite.

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