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Brandwache oder Brandsicherheitswache? Der Unterschied einfach erklärt.

Die Brandwache überwacht allgemein brandgefährdete Situationen — etwa nach Heißarbeiten oder bei ausgefallener Brandmeldeanlage. Die Brandsicherheitswache ist die behördlich geforderte Wache bei Versammlungsstätten nach §41 SBauVO NRW (Bühnen oder Szenenflächen über 200 m² mit erhöhter Brandgefahr). Der Begriff entscheidet, welche Auflage gilt.

Die zwei Begriffe im direkten Vergleich.

Brandwache

Allgemeine Überwachung brandgefährdeter Situationen. Typisch: Nachüberwachung nach Heißarbeiten (DGUV-Nachbewachungspflicht) oder Überbrückung einer gestörten Brandmeldeanlage.

Brandsicherheitswache

Behördlich vorgeschriebene Wache bei Versammlungsstätten. In NRW nach §41 SBauVO Pflicht bei Bühnen/Szenenflächen über 200 m² mit erhöhter Brandgefahr.

Wann welche Pflicht greift, lesen Sie ausführlich im RatgeberWann ist eine Brandwache Pflicht in NRW?

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Häufige Fragen zur Abgrenzung.

Die Brandwache ist der allgemeine Begriff für die Überwachung brandgefährdeter Situationen — etwa nach Heißarbeiten (Schweißen, Schneiden) oder bei ausgefallener Brandmeldeanlage. Die Brandsicherheitswache ist der spezifische, oft behördlich geforderte Begriff aus dem Versammlungsstättenrecht: In NRW ist sie nach §41 SBauVO bei Bühnen oder Szenenflächen über 200 m² mit erhöhter Brandgefahr vorgeschrieben.

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