Sicherheitsdienst beauftragen: in fünf Schritten zum Einsatz.
Sie klären kurz Ihren Bedarf, stellen in rund 60 Sekunden eine kostenlose Anfrage und erhalten den passenden geprüften §34a-Partner aus Ihrer Region — Sie prüfen das Angebot und beauftragen direkt. Kein Anbietervergleich, keine fünf Telefonate. So läuft es Schritt für Schritt.
Die fünf Schritte.
Bedarf klären
Welche Leistung (Objektschutz, Baustelle, Veranstaltung, Brandwache, Empfang), an welchem Ort, in welchem Zeitraum und Umfang? Auch grobe Angaben genügen für den Start.
Anfrage in 60 Sekunden stellen
Beschreiben Sie Ihren Bedarf über das kurze Formular — kostenlos und unverbindlich. Eilige Fälle markieren Sie als „sofort/heute", sie werden bevorzugt geroutet.
Passenden geprüften Partner erhalten
Sie suchen nicht selbst: Der passende §34a-geprüfte Partner aus Ihrer Region meldet sich bei Ihnen — schnellstmöglich, oft noch am selben Tag.
Angebot prüfen
Vergleichen Sie Stundensatz, Zuschläge, Mindesteinsatzzeit, Anfahrt und Leistungsumfang. Ein transparentes Angebot weist diese Punkte klar aus.
Beauftragen und Einsatz starten
Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Partner. Klären Sie vorab Ansprechpartner, Dokumentation und Einsatzdetails — dann kann der Einsatz starten.
Schutz.NRW vermittelt und bewacht nicht selbst. Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem geprüften Partner.
Bereit? Starten Sie mit der Anfrage.
Mehr zum Ablauf finden Sie unter So funktioniert es, zur Auswahl im Ratgeber Seriösen Sicherheitsdienst finden. Beauftragen Sie als Kommune oder öffentliche Stelle? Dann gelten eigene Vergaberegeln — mehr dazu im RatgeberSicherheitsdienst für Kommunen NRW.
Häufige Fragen zur Beauftragung.
Die Anfrage selbst dauert rund 60 Sekunden. Der passende Partner meldet sich anschließend zeitnah — bei Eilanfragen bevorzugt, oft noch am selben Tag. Wie schnell der Einsatz starten kann, hängt von Leistung, Region und Tageszeit ab.
Anfrage und Vermittlung über Schutz.NRW sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Kosten entstehen erst, wenn Sie sich aktiv für das Angebot eines Partners entscheiden.
Nein. Ihre Anfrage ist vollständig unverbindlich. Sie entscheiden selbst, ob Sie mit dem vermittelten Partner zusammenarbeiten — es entsteht keine Pflicht zur Beauftragung.
Hilfreich sind Leistung, Ort, gewünschter Zeitraum und ungefährer Umfang (z. B. wie viele Kräfte, Tag/Nacht). Vieles lässt sich auch offenlassen — der passende Partner klärt die Details mit Ihnen.
In fünf Schritten zum geprüften Partner.
Kostenlos & unverbindlich · §34a-geprüfte Partner · regional in ganz NRW