Verfasst von der Schutz.NRW Redaktion · Fakten recherchiert und geprüft ·Redaktionsprinzipien

Bewacherregister prüfen: so verifizieren Sie einen Sicherheitsdienst.

Das Bewacherregister ist für Auftraggeber nicht öffentlich einsehbar — Zugriff haben nur Sicherheitsunternehmen und Behörden. Sie prüfen die Seriosität eines Dienstes deshalb über die Bewacher-ID auf dem Dienstausweis, eine schriftliche Bestätigung und die §34a-Erlaubnis.Rechtsgrundlage ist §11b GewO; das Register wird beim Statistischen Bundesamt geführt.

In vier Schritten prüfen.

  1. Bewacher-ID auf dem Dienstausweis prüfen

    Jede im Bewachungsgewerbe tätige Person hat eine eindeutige Bewacher-ID. Sie muss auf dem Dienstausweis vermerkt sein — lassen Sie sich diesen bei Einsatzbeginn zeigen.

  2. Schriftliche Bestätigung verlangen

    Lassen Sie sich vor Vertragsschluss schriftlich bestätigen, dass alle eingesetzten Kräfte eine gültige Bewacher-ID besitzen und im Bewacherregister geführt werden.

  3. §34a-Bewachungserlaubnis zeigen lassen

    Das Unternehmen selbst braucht eine behördliche Erlaubnis nach §34a GewO. Lassen Sie sich diese vorlegen — sie ist die Grundvoraussetzung für rechtskonforme Bewachung.

  4. Haftpflicht & Gewerbeanmeldung nachweisen lassen

    Seriöse Dienste belegen Betriebshaftpflicht und Gewerbeanmeldung ohne Zögern. Fehlt der Nachweis oder wird ausgewichen, ist das ein Warnsignal.

Oder: die Prüfung uns überlassen.

Sie müssen Bewacher-ID, §34a-Erlaubnis und Haftpflicht nicht selbst kontrollieren. Über Schutz.NRW erhalten Sie nur Partner, die diese Nachweise vorab erbracht haben — die Prüfung ist Aufnahmebedingung, nicht Ihr Rechercheaufwand. Mehr dazu im Ratgeber§34a-Schein erklärt.

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Häufige Fragen zum Bewacherregister.

Nein. Das Bewacherregister ist nicht öffentlich abfragbar — Zugriff haben nur Sicherheitsunternehmen, die zuständigen Gewerbe- und Vollzugsbehörden sowie die Registerbehörde. Geführt wird es zentral beim Statistischen Bundesamt (§11b GewO). Als Auftraggeber prüfen Sie die Seriosität deshalb über die Bewacher-ID auf dem Dienstausweis und eine schriftliche Bestätigung des Dienstes.

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