Bewacherregister prüfen: so verifizieren Sie einen Sicherheitsdienst.
Das Bewacherregister ist für Auftraggeber nicht öffentlich einsehbar — Zugriff haben nur Sicherheitsunternehmen und Behörden. Sie prüfen die Seriosität eines Dienstes deshalb über die Bewacher-ID auf dem Dienstausweis, eine schriftliche Bestätigung und die §34a-Erlaubnis.Rechtsgrundlage ist §11b GewO; das Register wird beim Statistischen Bundesamt geführt.
In vier Schritten prüfen.
Bewacher-ID auf dem Dienstausweis prüfen
Jede im Bewachungsgewerbe tätige Person hat eine eindeutige Bewacher-ID. Sie muss auf dem Dienstausweis vermerkt sein — lassen Sie sich diesen bei Einsatzbeginn zeigen.
Schriftliche Bestätigung verlangen
Lassen Sie sich vor Vertragsschluss schriftlich bestätigen, dass alle eingesetzten Kräfte eine gültige Bewacher-ID besitzen und im Bewacherregister geführt werden.
§34a-Bewachungserlaubnis zeigen lassen
Das Unternehmen selbst braucht eine behördliche Erlaubnis nach §34a GewO. Lassen Sie sich diese vorlegen — sie ist die Grundvoraussetzung für rechtskonforme Bewachung.
Haftpflicht & Gewerbeanmeldung nachweisen lassen
Seriöse Dienste belegen Betriebshaftpflicht und Gewerbeanmeldung ohne Zögern. Fehlt der Nachweis oder wird ausgewichen, ist das ein Warnsignal.
Oder: die Prüfung uns überlassen.
Sie müssen Bewacher-ID, §34a-Erlaubnis und Haftpflicht nicht selbst kontrollieren. Über Schutz.NRW erhalten Sie nur Partner, die diese Nachweise vorab erbracht haben — die Prüfung ist Aufnahmebedingung, nicht Ihr Rechercheaufwand. Mehr dazu im Ratgeber§34a-Schein erklärt.
Häufige Fragen zum Bewacherregister.
Nein. Das Bewacherregister ist nicht öffentlich abfragbar — Zugriff haben nur Sicherheitsunternehmen, die zuständigen Gewerbe- und Vollzugsbehörden sowie die Registerbehörde. Geführt wird es zentral beim Statistischen Bundesamt (§11b GewO). Als Auftraggeber prüfen Sie die Seriosität deshalb über die Bewacher-ID auf dem Dienstausweis und eine schriftliche Bestätigung des Dienstes.
Die Bewacher-ID ist eine eindeutige Kennnummer, die jede im Bewachungsgewerbe registrierte Person erhält. Voraussetzung für die Eintragung ist unter anderem der Qualifikationsnachweis nach §34a GewO. Ohne gültige Bewacher-ID darf eine Person nicht für Bewachungsaufgaben eingesetzt werden.
Das Bewacherregister ist ein zentrales Register nach §11b GewO, in dem bundesweit alle im Bewachungsgewerbe tätigen Personen, die Gewerbetreibenden und die für die Leitung Verantwortlichen erfasst sind. Es unterstützt die Vollzugsbehörden bei der Überwachung der Branche und wird beim Statistischen Bundesamt geführt.
An nachprüfbaren Nachweisen: §34a-Bewachungserlaubnis, Bewacher-ID des eingesetzten Personals, Betriebshaftpflicht, Gewerbeanmeldung und idealerweise DIN 77200. Über Schutz.NRW müssen Partner diese Nachweise vorab erbringen — Sie sparen sich die eigene Prüfung.
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