Verfasst von der Schutz.NRW Redaktion · Fakten recherchiert und geprüft ·Redaktionsprinzipien

§34a-Schein: die gesetzliche Grundlage jedes seriösen Sicherheitsdienstes.

Der §34a-Schein weist nach, dass eine Person die nach §34a Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebene Unterrichtung oder Sachkundeprüfung absolviert hat. Für die selbständige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe kommt eine behördliche Bewachungserlaubnis hinzu.Rechtsgrundlage sind §34a GewO und die Bewachungsverordnung (BewachV). Wer ohne diese Nachweise bewacht, arbeitet nicht rechtskonform.

Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?

Beide Wege sind in §34a GewO geregelt, sie unterscheiden sich aber im Anspruch:

Unterrichtung (40 Stunden)

Ein mindestens 40-stündiger IHK-Lehrgang (40 Einheiten à 45 Minuten), ohne Prüfung. Sie ist die Basis für einfache Bewachungstätigkeiten wie Objekt-, Werk- und Baustellenbewachung.

Sachkundeprüfung (IHK)

Eine bestandene schriftliche und mündliche IHK-Prüfung. Sie ist für anspruchsvollere, publikumsnahe Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben.

Diese Tätigkeiten erfordern die Sachkundeprüfung.

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Bereichen mit Publikumsverkehr (City-Streife)
  • Schutz vor Ladendieben im Einzelhandel (Kaufhausdetektiv)
  • Einlasskontrolle im gastgewerblichen Bereich, z. B. Türsteher in Diskotheken
  • Leitende Funktionen bei zugangskontrollierten Großveranstaltungen
  • Leitende Funktionen in der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften

Für die übrigen Bewachungstätigkeiten genügt die 40-stündige Unterrichtung — entscheidend ist, dass der Nachweis zur konkreten Aufgabe passt.

Was §34a für Sie als Auftraggeber bedeutet.

§34a ist der wichtigste Mindeststandard, an dem Sie einen seriösen Sicherheitsdienst erkennen. Beauftragen Sie einen Dienst ohne gültige Erlaubnis, kann das im Schadensfall auf Sie zurückfallen — versicherungs- und haftungsrechtlich. Sie können die Eintragung eines Dienstes im Bewacherregister prüfen, oder Sie lassen die Vorauswahl uns übernehmen: Über Schutz.NRW erhalten Sie nur Partner, die §34a-Erlaubnis, Gewerbeanmeldung und Haftpflichtversicherung vorab nachgewiesen haben.

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Häufige Fragen zum §34a-Schein.

Der „§34a-Schein" ist umgangssprachlich der Nachweis, dass eine Person die nach §34a Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebene Unterrichtung oder Sachkundeprüfung absolviert hat. Wer im Bewachungsgewerbe selbständig tätig ist, braucht zusätzlich eine behördliche Bewachungserlaubnis nach §34a GewO. Rechtsgrundlage sind §34a GewO und die Bewachungsverordnung (BewachV).

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